• Zu diesem Buch
  • Vorwort zur erweiterten Auflage
  • Vorwort zur 1. Auflage
  • Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit

ERSTER TEIL

A. Aktenbestand
  • 1. Die Quellenlage
  • 1.1 Erster Weltkrieg
  • 1.2 Zweiter Weltkrieg
  • 1.2.1 Deutsche Akten
  • 1.2.2 Ausländische Akten
  • 2.Vorbehalte gegenüber deutschen Darstellungen alliierter Kriegsverbrechen aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges
  • 2.1 Der Fall Gleiwitz
  • 2.2 Der Bromberger Blutsonntag
  • 2.3 Der FallKatyn
  • 2.4 Der Fall Nemmersdorf
B. Vorgeschichte und Entstehung der WUSt
  • 3. Vorläufer und parallele Einrichtungen
  • 3.1 Alliierte Untersuchungen über deutsche Kriegsrechtsverletzungen
  • Kriegsministerium
  • 3.3 Der Parlamentarische Untersuchungsausschuß
  • 3.4 Parallele Einrichtungen der alliierten Mächte im Zweiten Weltkrieg
  • 4. Entstehung, Kompetenzen und Mitglieder der WUSt
  • 4.1 Entstehung
  • 4.2 Kompetenzen
  • 4.3 Mitglieder der Untersuchungsstelle
  • 4.4 Wehrmachtrichter
  • 4.4.1 Tätigkeit der Wehrmachtrichter
  • 4.4.2 Wehrmachtrichter und Nationalsozialismus
  • 5. Parallele Tätigkeit anderer Ämter und Zusammenarbeit mit der WUSt
  • 5.1 Amt Ausland-Abwehr
  • 5.2 Wehrmachtführungsstab
  • 5.3 Wehrmachtpropagandaamt
  • 5.4 Heeresfeldjustizabteilung
  • 5.5 Sonderkommando Buhtz
  • 5.6 Sanitätsinspekteur beim OKH
  • 5.7 Auswärtiges Amt
  • 5.8 Russisch-deutsche Untersuchungskommissionen
  • 5.9 Demobilmachungsabteilung
C. Verfahrensweise
  • 6. Gewinnung des Beweismaterials
  • 6.1 Sonderkommissionen und Lazarettbesuche
  • 6.2 Heeres-, Marine- und Luftwaffenrichter im Felde
  • 6.3 Ic-Meldungen
  • 6.4 Der Gang einer Untersuchung am Beispiel Skomorochy ….
  • 6.5 Zeitungsberichte
  • 6.6 Heimkehrer aus der Kriegsgefangenschaft
  • 6.7 Schutzmachtmitteilungen
  • 6.8 Kriegstagebücher
  • 7. Zeugenvernehmung
  • 7.1 Protokollierung
  • 7.2 Fragestellung
  • 7.3 Vereidigung und Glaubwürdigkeit
  • 7.3.1 Der Fall Dietzel
  • 7.4 Vernehmung mehrerer Zeugen zu einem Fall
  • 7.5 Richterliche Augenscheinnahme
  • 7.6 Nachprüfung durch die WUSt: Der Fall Donkels
  • 8. Ärztliche Gutachten
  • 8.1 Medizinische Untersuchungen im Felde
  • 8.2 Augenverletzungen
  • 8.3 Verstümmelungen an den Geschlechtsteilen
  • 8.4 Gerichtsmedizinische Gutachten
  • Richtlinien der Heeres-Sanitätsinspektion für Befundbeschreibungen
D. Zweck und Verwendung der Akten der WUSt
  • 9. Weißbücher
  • 9.1 Kompetenzen der WUSt und des Auswärtigen Amtes
  • 9.2 Beurteilung der deutschen Weißbücher
  • 9.3 Verwendung von Bildern
  • 10. Diplomatischer Schutz
  • 10.1 Schutzmachttätigkeit gegenüber Großbritannien und den Vereinigten Staaten
  • 10.2 Schutzmachttätigkeit gegenüber der Sowjetunion
  • 11. Die WUSt und Kriegsverbrecherprozesse
  • 11.1 Zulässigkeit der Prozesse
  • 11.2 Prozesse gegen Polen
  • 11.3 Prozesse gegen Franzosen
  • 11.4 Prozesse gegen britische und amerikanische Kriegsgefangene
  • 11.5 Prozesse gegen Russen
  • 11.6 Kriegsverbrecherlisten
  • 12. Repressalien
  • 12.1 Repressalien in Rußland
  • 12.2 Repressalien im Seekrieg
  • 12.3 Fesselung von Kriegsgefangenen
  • 13. Untersuchung deutscher Kriegsverbrechen
  • 13.1 Kriegsverbrechen in Nordafrika
  • 13.2 Wiederverwendung von heimgekehrtem Sanitätspersonal
  • 13.3 Invasions-Opfer
  • 13.4 Malmedy
  • 14. Fortentwicklung des Kriegsrechts
  • 14.1 Verwendung der Akten der Militäruntersuchungsstelle
  • 14.2 Verwendung der Akten der WUSt
  • 14.2.1 Ausschuß unter Admiral Gladisch
  • 14.2.2 Lehmann-Denkschrift
  • 14.2.3. Denkschrift des Amtes Ausland-Abwehr

ZWEITER TEIL

E. Konkrete Fälle
  • 15. Polen
  • 15.1 Die ersten Ermittlungen
  • 15.2 Die Phase intensivster Untersuchungen: Sept.-Okt. 1939
  • 15.3 Ergänzende Untersuchungen im Winter 1939/40
  • 15.4 Deutsche Verbrechen in Polen
  • 16. Der westliche Kriegsschauplatz
  • 16.1 Die Untersuchungen über Vergehen an der Zivilbevölkerung in Holland, Belgien und Nordfrankreich
  • 16.2 Vergehen an deutschen Soldaten in Frankreich
  • 17. Kreta
  • 18. Tötung deutscher Kriegsgefangener in der Sowjetunion
  • 18.1 Der Fall Broniki
  • 18.2 Informationsquellen der WUSt
  • 18.3 Begründungen für Tötungen
  • 18.4 Beispiele russischer Kriegspropaganda
  • 18.5 Richtlinien der sowjetischen militärischen Führung für die Behandlung von Kriegsgefangenen
  • 18.6 Verantwortlichkeit für die Erschießungen
  • 18.7 Angeblicher Stalin-Befehl zur Erschießung deutscher Gefangener
  • 18.8 Auswertung durch das Auswärtige Amt und WUSt
  • 19. Feodosia (Krim)
  • 20. Grischino
  • 21. Vergehen an nicht-deutschen Soldaten und Zivilisten
  • 21.1 Vergehen an Soldaten der spanischen »Blauen Division«
  • 21.2 Vergehen an Hilfswilligen
  • 21.3 Vergehen an ukrainischen und baltischen Zivilisten
  • 22. Lemberg
  • 22.1 Ergebnisse der richterlichen Vernehmungen
  • 22.1.1 Deutsche Zeugen
  • 22.1.2 Ukrainische und polnische Zeugen
  • 22.2 Informierung des Auslandes
  • 22.3 Lemberg im Nürnberger Prozeß
  • 22.4 Amerikanische und Haager Untersuchungen
  • 22.5 Zeugnisse der Exil-Ukrainer
  • 22.6 Weitere Befragungen
  • 23. Katyn
  • 24. Winniza
  • 25. Beschießung Schiffbrüchiger
  • 25.1 Narvik
  • 25.2 Osia Paraskevi
  • 25.3 Kreta
  • 25.4 Beschießung durch Flugzeuge
  • 25.5 Britische Politik
  • 26. Lazarettschiffe
  • 26.1 WUSt-Listen
  • 26.2 »Tübingen«
F. Befragung von Richtern und Zeugen
  • 27. Schwierigkeiten bei der Ermittlung von Richtern und Zeugen
  • 27.1 Allgemein
  • 27.2 Zurückhaltung der Richter und Zeugen
  • 28. Erinnerungsvermögen
  • 28.1 Erinnerung der Richter
  • 28.1.1 Tagebucheintragungen
  • 28.1.2 Unterschrift
  • 28.1.3 Erinnerung an andere Fälle
  • 28.2 Erinnerungsvermögen der Zeugen
  • 28.2.1 Allgemein
  • 28.2.2 Ergänzungen
G. Epilog

ANHANG

  • Dokumente in Faksimile
  • Nachwort
  • Danksagung
  • Personenindex
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Zu Goldhagens »Hitlers willige Vollstrecker«
  • Schlußbericht an die Deutsche Forschungsgemeinschaft
  • Register

Rezensionen zu „Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle“

„de Zayas, der auch deutsche und ausländische Archive ausgewertet hat, ist bei seinen Untersuchungen sehr sorgfältig vorgegangen, in der Bewertung der Ermittlungsergebnisse der WUSt ist er objecktiv, eher vorsichtig und zurückhaltend. Die Arbeit enthält auch interessante völkerrechtliche Ausführungen Das lesenswerte Buch wird sicherlich viel Beachtung finden.“

Generalstaatsanwalt Erich Heimeshoff in Deutsche Richterzeitung

Dieses Buch, das wissenschaftliche Neuland erschliesst, ist im Beweisgang sorgfältig abgestützt; es formuliert und wertet behutsam

DIE ZEIT

Hier wird spannende Zeitgeschiche präsentiert und detektivisch untersucht

Hessischer Rundfunk

„Nun will das Buch nicht Verbrechen gegen Verbrechen aufrechnen, es soll vielmehr zur Aufhellung eines dunklen Kapitels der jünsten Geschichte beitragen.“

ZDF/Drehscheibe

„Um nicht noch im nachhinein nationalsozialistische Propaganda aufzusitzen, prüfte de Zayas ‚die innere Folgerichtigkeit der Akten‘ und verglich die darin geschilderten Vorgänge mit einschlägigen Materialien in Bonner, Londoner, amerikanischen und schweizerischen Archiven. Er machte Hunderte von Zeugen ausfindig, darunter rund 150 ehemalige Herres- Marine- und Luftwaffenrichter, die er nach dem Zustandekommen der Dokumente befragte…

Ob es sich mal um Kopflosigkeit, mal um Tücke haldelte – was immer die Wehrmacht-Untersuchungsstelle prüfte und de Zayas in deren Akten fand, erreichte, ‚bei aller Grausamkeit im Einzelfall‘, doch nirgends ‚die Ebene des organisierten Völkermords‘, wie Professor Dietrich Rauschning, Direktor des Göttinger Universitäts Instituts für Völkerrecht, an dem de Zayas arbeitete, in einem Vorwort festhielt: ‚Ein Vergleich mit dieser Dimension verbietet sich.‘ Auch de Zayas will seine Veröffentlichung keineswegs als ‚Anrechnung gegen Holocaust‘ verstanden wissen und wendet sich vorsorglich gegen ‚Beifall von der falschen Seite‘. Aber: ‚Wenn das nun mal alles so stimmt, muss man auch darüber reden können.“

Der Spiegel

„Eine Pionierstudie […] ein interessantes und gut geschriebenes Werk“

American Journal of International Law

„De Zayas ging sozusagen mit langen Zähnen an die Prüfung der 226 Bände WUSt-Akten … Konnten solche Wehrmachtjuristen überhaupt im Dritten ReIch korrekt arbeiten? Das Ergebenis mag de Zayas wie Rabus beblüfft haben… Dies ist eine der wichtigsten Veröffentlichungen zur Zeitgeschichte“

Walter Görlitz in Die Welt

„Die zugleich historische und völkerrechtliche Untesuchung eines amerikanischen und eines niederländischen Forschers hat die Tätigkeit einer Institution zum Gegenstand, deren Existenz nur Spezialisten bekannt war: der Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts im Oberkommando der Wehrmacht. Anknüpfend an die Arbeit der Militäruntersuchungsstelle für Verletzungen des Kriegsrechtes im Preußischen Kriegsministerium während des Ersten Weltkrieges, deren stellvertretenden Leiter, der Berliner Rechtsanwalt und Notar Johannes Goldsche, im Zweiten Weltkrieg der Leiter der OKW-Untersuchungsstelle war, stellte sie – wie die akribische Untersuchung der beiden Gelehrten erweisen konnte – nicht nur in personeller, sondern auch in sachlich-fachlicher Hinsicht eine ungewöhnliche Kontinuität dar, bildete sie doch eine Art Insel der Rechtsstaatlichkeit innerhalb des Unrechtsstaates des „Dritten Reiches“.

Unter Auswertung der 226 Aktenbände der Untesuchungsstelle, abgesichert durch Heranziehung weiteren Quellenmaterials, durch Befragungen von Richtern, Zeugen und sonstigen Beteiligten, konnten die Vf die eigenen Zweifel, ob es sich nicht doch um eine Propaganda Institution des Regimes handelte, ausräumen und als Ergebenis konstatieren, dass von der Untersuchungsstelle mit richterlicher Objektivität bekannt gewordene Völkerrechtsverletzungen der Alliierten ermitelt wurden. […]

Die Vf. – und der Göttinger Völkerrechtler Dietrich Rauschning, der dem Band ein Vorwort vorausschickte (in seinem Institut wurde der grösste Teil der Arbeit geleistet) – heben deutlich hervor, dass der qualitative Unterschied zwischen den hier zur Sprache kommenden Verletzungen des Kriegsrechts durch die Alliierten, so furchtbar sie z.T. waren, und dem Genocid, das das „Dritte Reich“ an Juden und Zigeunern verübte, nicht verwicht werden dürfte.“

Professor Andreas Hillgruber in Historische Zeitschrift

„Angesichts der zahlreichen Rechtsbeugungen im Dritten Reich stellt der Leser des Buches mit Erstaunen fest, dass die Militärjustiz in diesem Bereich objektive und frei von propagandistischen tendenzen gearbeitet hat. Die Ermittlungen wurden zuverlässig durchgeführt. Obwohl die Unterlagen durchaus für die psychologische Kriegsführung geeignet waren, hat die sorgfältige Quellenkritik des Buches erwiesen, dass keine Fälschungen vorgenommen wurden. 300 lebenden Richter und Zeugen, die zu den in den Akten festgestellten Greueltaten befragt wurden, bestätigten den Inhalt der Papiere 30 Jahre nach dem Krieg.

Da es sich bei dem Buch eigentlich um eine Behördengeschichte handelt, wurden nur die Fallbeispiele ausgewählt, die die Verfahrensweise der Wehrmachtuntersuchugnsstelle am besten widergaben. Alle Unterlagen über die Behandlung der deutschen Kriegsgefangenen in ausländischen Lagern blieben z.B. unberücksichtigt.

Ganz nebenbei gelingt dem Autor auch eine Ehrenerklärung für die Wehrmachtrichter, die man in dem Buch nicht erwartet. Anhand mehrerer Fälle wird dargestellt, wie unnachsichtig in Russland trotz des Gerichtsbarkeitserlasses „Barabarossa“ Delikte deutscher Soldaten gegen die Zivilbevölkerung geahndet wurden. Es gab zahlreiche Todesurteile wegen Vergewaltigung und Plünderung. Einer Einflussnahme durch die NSDAP waren die Wehrmachtrichter offensichtlich nicht ausgesetzt.
…Aus der Geschichte lernen nur wenige weniges. Völkerrechtsverletzungen ähnlicher Art gibt es seit 1945 zuhauf.“

Das Parlament

„Die Furcht von Kritikern, die einwenden können, man hätte die Finger von dieser Materie lassen sollen, sitzt den Autoren im Nacken. Nur unter ständigen Hinweis auf die unverhältnismässig grösseren deutschen Kriegsverbrechen wagen sie, das Material der Öffentlichkeit anzubieten. Die didaktische Intension der Autoren, dieses Buch könne der Gewissensbildung der gegenwärtigen und zukünftigen Generation von Soldaten, dienen, kann man nur mit Einschränkung nachvollziehen. Ebensowenig wie mit den Nürnberger Prozessen ein Schlussstrich unter Völkerrechtverletzungen gezogen wurde, wird die Offenlegung selbst ungewöhnlicher Grausamkeinen die Angehöringen von Streitkräften davon abhalten, die Regeln des humanitätern Kriegsvölkerrechts mit Füssen zu treten… Mit der Kritik an der Kriegsführung der Alliierten hat sich die vorliegende solide Studie an die wenigen Publikationen angeschlossen, die einseitige militärhistorische Perspektiven abbauen wollen.

Annotierte Bibliographie fuer die politische Bildung, Bundeszentrale fuer Politische Bildung.

„Der Verfasser hat die von der zuständigen deutschen Wehrmachts-Untersuchungsstelle erstellten Berichte und die dazu gehörenden Aktenbestände über die von den Alliierten begangenen Völkerrechtsverletzungen mit der gebotenen Zurückhaltung geprüft und in der Form eines umfassenden Gesamtberichts herausgegeben. Dieses Buch gibt ein beeindruckendes Bild einer Vielfalt von Rechtsverletzungen aller Art, die im Krieg auch von alliierter Seite begangen wurden …An dem mit deutscher Gründlichkeit geführten und vom Verfasser kritisch bewerteten Sündenreigster der Alliierten darf im Interesse eines gerechten Geschichtsbildes nicht vorbeigesehen werden. Darin liegt vor allem eine erneute Illustration der Unmenschlichkeit des modernen Krieges.“

Allgemeine Schweizerische Militärzeitschrift

„Es ist das besondere Verdienst des amerikanischen Völkerrechtlers und Historikers Alfred de Zayas, unter Mitarbeit seines niederländischen Kollegen Walter Rabus …eine brillante Studie über ein bisheriges Tabu zu präsentieren“.

Prof. Dr. Helmut Rumpf, Die Verwaltung

„Nach einer fünfjährigen Auswertung der Akten und von Archiven in England, Amerika, Holland und der Schweiz befragten Dr. de Zayas und Dr. Rabus rund 300 ehemalige Richter und Zeugen. Dabei stellte sich ihrer Meinung nach heraus, dass die Wehrmacht-Untersuchungsstelle eine ‚gewissenhafte und jurstizkonforme Dokumentation betrieben hat‘, die die beiden Wissenschaftler sich neben anderen damit erklären, dass die leitende Personen der Behörden, Dr. Johannes Goldsche, und sein Vorgesetzter, der Chef der Wehrmachtsrechtsabteilung, Dr. Rudolf Lehmann, trotz ihrer herausgehobenen Stellung nicht der NSDAP angehörten“.

Die Zeit

Eine ‚Aufrechnung‘ der im Verlauf des Zweiten Weltkriegs von den Kriegführenden begangenen Völkerrechtsverletzungen ist angesichts der quantitativen und moralischen Größenordnung der deutschen Vernichtungsaktionen im Osten und gegen das europäische Judentum nicht möglich. Ein solches Ziel hat sich die hier anzuzeigende Untersuchung auch nicht gestellt. […]

[…] Den Verfassern geht es vor allem um die Rekonstruktion der Arbeitsweise von WUSt. Ihr Untersuchungsverfahren lässt das von ihnen formulierte Ergebnis, dass nämlich ‚die Wehrmacht-Untersuchungsstelle eine geißenhafte justizkonforme Dokumentation betrieben hat‘, als gerechtfertigt erscheinen. […] So ist weithin eine Behörden- und Verfahrensgeschichte erarbeitet worden, die dem Benutzer, dem Juristen und Historiker, zuverlässig weiterhilft. […]

Es lässt sich […] feststellen, dass die politische Brisanz des Themas da einsetzt, wo eine ‚Behördengeschichte‘ normalerweise abbricht. Die Verfassern konnten diese Grenze nur gelegentlich sichtbar machen oder druchbrechen. Dass eine Behörde, die ihr Material anderen Dienststellen vorzulegen hat, sorgfältig arbeitet, wird als Untersuchungsergebnis sozusagen erwartet. De Zayas sucht nach zusätzlichen Erklärungen dafür und findet sie in der Tatsache, dass die leitenden Personen, nämlich Rudolf Lehmann, Chef der Wehrmachtrechtsabteilung, und Johannes Goldsche, Leiter von WUSt, ‚alter Richter waren, die trotz ihrer herausgehobenen Stellungen der NSDAP nicht angehörten‘. Dieser Ansatz ist problematisch. Sinnvoller wäre die Frage, warum in vielen Fällen auch Nichtparteigenossen ’so weit‘ mitgegangen sind. Der Ansatz erklärt insbesondere für das Verhältnis Wehrmacht-Nationalsozialismus wenig: Soldaten konnten erst ab 1944 Parteigenossen werden. […]

Die Wehrmachtjustiz war nicht die ruhige Insel in einem in Bewegung geratenen ‚Rechtsdenken‘. Das wird der Leser im Auge behalten müssen, wenn er die ausgewählten Bilder der korrekten Ermittlungsarbeit von WUSt vor sich abrollen läßt: Narvik, Kreta, Feodosia, Grischino, Lemberg, Katyn, Winniza. De Zayas beabsichtigt, mit neuem Material eine erweiterte zweite Auflage in Angriff zu nehmen. Viele Leser warten mit Interesse auf die Richtung, die ein solches Unternehmen einschlagen wird.“

Frankfurter Allgemeine Zeitung

„Das vorliegende Buch berichtet zunächst über die Arbeitsweise dieser Dieststelle …Die Verfahren dienten also der Beweisssicherung ebenso wie als Grundlage für Proteste und Denkschriften der Reichsregierung gegenüber den betreffenden gegnerischen Staaten. Das Forschungsprojekt der beiden Autoren erstreckte sich auf eine neuerlich, sozusagen historische Beweissicherung. Durch Befragung überlebender Beteiligter und durch Akteneinsicht bei der Schutzmacht und zum Teil auch in den Archiven der Kriegsgegner sollte festgestellt werden, inwiewiet die damaligen Untersuchungen der Wehrmacht-Untersuchungsstelle der Wahrheit entsprachen bzw. inwieweit sie vielleicht propagandistisch gefärbt gewesen wären. Die Untersuchungen durch die beiden Autoren, einen Amerikaner und einen Niederländer, bestätigten zumindest den subjektiven Wahrheitsgehalt der weidergegebenen Akten. Da diese Akten ja auch seinerzeit primär für den internen Gebrach bestimmt waren, ist dieses Ergebnis nicht allzu verwunderlich. Es ist aber dennoch sehr dankenswert, dass sich die Autoren dieser Mühe unterzogen haben, um skeptischen Auffassungen am Beweiswert dieser enrschütternden Materialsammlung zuvorzukommen.

Die Akten geben ein trauriges Bild von der Grausamkeit der im Krieg aufgepeitschten Leidenschaften. Ohne Aufrechnung treiben zu wollen, musste es jedem Einsichtigen klar sein, dass in einem Krieg solchen Ausmasses unmenschliche Handlungen nicht nur auf der Seite einer der kriegführenden Parteien vorkommen konnten. Bedauerlich ist, dass die schlechte Aktenlage auch bei den Westalliierten nur selten eine Aufklärung über die tatsächlichen Hintergründe einer Aktion ermöglicht, die der betroffenen Seite als klares Kriegsverbrechen erscheinen muste. Die Autoren haben sich um solche Klärungen bemüht, leider aber eben oft vergeblich, trotz der präzisen, druch ihre Untersuchungen neuerlich bestätigten Angabe in den Akten der Wehrmacht-Untersuchungsstelle.“

Österr. Z. für öffentliches Recht und Völkerrecht

„Der Historiker und Völkerrechtler Alfred de Zayas stiess bei seinen Untersuchungsen über die deutschen Flüchtlinge auf Beispiele von Ausschreitungen der Sowjettruppen gegen die deutsche Zivilbevölkerung in Ostpreussen 1944. Er suchte nach deutschen Unterlagen zu diesen Vorgängen und fand im Freiburger Bundesarchiv-Militärarchiv den Aktenbestand der Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts. Kein deutsche r Wissenschaftler hatte sich bis dahin an diese Quellen gewagt, ganz offenbar aus Sorge darüber, eine Arbeit über Kriegsverbrechen der Alliieerten könne als Versuch ausgelegt werden, deutschen gegen alliiertes Unrecht aufzurechnen. Im Vorwort zu seiner Studie macht de Zayas deshalb klar, dass die ‚Vernichtung von Millionen Mneschen‘ durch das Dritte Reich ‚in der Geschichte wohl einmalig‘ sei, dass ein Verbelich deutscher und alliierter Kriegsverbrechen sich also verbiete.

De Zayas hat alles vermieden, was sein Buch zu einem Bestseller machen könnte. Schon der Titel is wenig spektakulär: „Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle – Unveröffentlichte Akten über alliierte Völkerrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg‘. Brisant sind dagegen die Forschungsergebnisse: Aus der inneren Stimmigkeit der dokumente, aus der Befragung von etwa 300 Überlebenden und aus der Überprüfung des deutschen Materials durch die Akten der alliierten Kriegsgegner geht klar und deutlich hervor, dass Hitlers Wehrmachtsrichter saubere juristische Arbeit leisteten, dass sie sich keinesfalls zu Zuträgern des Reichspropagandaministeriums degradieren liessen.“

Bild am Sonntag

„nüchtern und sachlich“